ÖGV Feldbach - Weißenbach
ÖGV Feldbach - Weißenbach

Kursplatzordnung

1

Beim Betreten des Kursplatzes sind alle Hunde ohne Ausnahme an der Leine zu führen.

 

2

Das Spielenlassen oder freie Herumlaufenlassen der Hunde ist auf dem Kursplatz, während andere Hundeführer mit ihren Hunden arbeiten, nicht gestattet.

 

3

Hundeführer oder Besucher tragen für ihre mitgenommenen Kinder die volle Verantwortung.

 

4

Für jeden Schaden, den ein Hund anrichtet, ist allein der Hundebesitzer haftbar.

 

 5

Raufer und/oder bissige Hunde sind mit einem gut sitzenden Maulkorb zu versehen.

 

6

Kranke oder mit einer ansteckenden Krankheit behaftete Hunde sind von der Abrichtung und dem Besuch des Kursplatzes ausgeschlossen.

 

7

Hitzige Hündinnen dürfen (auch außerhalb der Kurszeiten) nicht auf den Kursplatz gebracht werden.

 

8

Das Schlagen oder die grobe Behandlung der Hunde ist verboten.

 

9

Die festgesetzten Kurszeiten sind strikt einzuhalten.

 

10

Der Kursbeitrag ist bei der Anmeldung zu erlegen.

 

11

Eingezahlte Kursbeiträge werden auch bei Fernbleiben vom Kurs oder beim vorzeitigen Beenden desselben nicht rückerstattet.

 

12

Bei ungehörigem Benehmen eines Kursteilnehmers oder einer anderen Person ist der Kursleiter berechtigt, den Betroffenen vom Kursplatz zu weisen.

 

13

Um Reinhaltung des Kursplatzes wird im eigenen Interesse gebeten.

 

14

Das Vereinsheim dient der Erholung und Labung der Kursbesucher. Das Mitnehmen von Hunden in das Vereinsheim ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.

 

15

Hunde, die zur Abrichtung gelangen, müssen versichert sein.

 

16

Für persönliche Sachwerte ist jeder Kursplatzbesucher selbst verantwortlich. Der Verein haftet für keinerlei Schäden oder Verluste.

 

17

Den Anordnungen des Obmannes oder des Kursleiters ist Folge zu leisten.

 

 18

Personen, die als Mitglieder von der Ortsgruppe oder vom Gesamtverein ausgeschlossen wurden, haben Platzverbot. Mitglieder, die solche Personen wissentlich mitnehmen, haben ebenfalls mit dem Ausschluss zu rechnen. Über Aufhebung des Platzverbotes für bestimmte Tage (sportliche Veranstaltungen etc.) entscheidet der Vorstand.

 

19

Jede Person, die den Kursplatz betritt, verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Kursplatzordnung.

 

20

Alle Personen sind verpflichtet, sich gegenseitig mit gebührender Achtung zu begegnen.

 

21

Allfällige Beschwerden oder Anregungen sind an den Obmann zu richten.

 

22

Vor Kursbeginn, während der Pausen und nach Kursende sind die Hunde ausnahmslos in den Fahrzeugen oder den Boxen zu verwahren. Keinesfalls dürfen die Hunde am Zaun oder anderswo angebunden werden.



 



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